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Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB)
Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB)
Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) hat der Gesetzgeber in §§39 und 115d SGBV die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung als neue Krankenhausleistung für psychisch Erkrankte mit Krankenhausbedürftigkeit festgelegt. Es handelt sich um eine Krankenhausbehandlung im häuslichen Umfeld des Patienten, welche durch ärztlich geleitete mobile sowie multiprofessionelle Behandlungsteams erbracht wird. Die neue Behandlungsform kann in medizinisch geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung erfolgen, da sie dieser bezüglich Inhalte, Flexibilität oder Komplexität entspricht. Die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung kann seit dem 01.01.2018 erbracht werden.
Um den unterschiedlichen Anforderungen, Funktionen und Aufgabenbereichen in der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung gerecht zu werden, ist diese Weiterbildung fachübergreifend konzipiert und in drei Einheiten unterteilt.
Themen der Einheiten:
- Einheit 1: Krankenhausbehandlung im häuslichen Umfeld (12 UE)
- Einheit 2: Das multiprofessionelle Behandlungsteam (32 UE)
- Einheit 3: Rolle der psychiatrischen Krankenpflege im multidisziplinären Team (48 UE)
Zielgruppe für Einheiten 1 und 2 (fachübergreifend):
- Ärzte/Psychiater, Krankenhausmanager, Psychologen, Stationsleitungen/ Pflegefachkräfte, Ergotherapeuten
Zielgruppe für Einheite 3 (fachübergreifend):
- Stationsleitungen, Pflegefachkräfte, Ergotherapeuten u. ä.