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Recht auf Teilhabe nach SGB V/IX/XI
Recht auf Teilhabe nach SGB V/IX/XI
Das Seminar "Recht auf Teilhabe nach SGB V/IX/XI" widmet sich den rechtlichen Grundlagen für die Teilhabe von Menschen mit Pflegebedarf in unserer Gesellschaft. Das Sozialgesetzbuch (SGB) V, IX und XI bildet das solide rechtliche Fundament, auf dem dieses Seminar aufbaut.
Seminarziel: Unser Seminar zielt darauf ab, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Feinheiten des Sozialgesetzbuchs (SGB) V, IX und XI einzuführen und ihnen praxisorientierte Ansätze zur Umsetzung des Rechts auf Teilhabe in der Pflege zu vermitteln.
Seminarinhalte:
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Einführung in das Sozialgesetzbuch (SGB): Wir beginnen mit einer umfassenden Einführung in das Sozialgesetzbuch, um ein solides Verständnis für die rechtlichen Grundlagen zu schaffen.
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Leistungsansprüche nach SGB V: In diesem Abschnitt befassen wir uns ausführlich mit den Leistungsansprüchen gemäß SGB V und wie sie sich auf die Teilhabe von Menschen mit Pflegebedarf auswirken.
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Teilhabeleistungen nach SGB IX: Das SGB IX beinhaltet wichtige Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wir erläutern, wie diese Regelungen in der Pflegepraxis umgesetzt werden können.
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Soziale Hilfe nach SGB XI: SGB XI deckt die Pflegeversicherung ab und legt die Grundlagen für die soziale Hilfe. Wir vertiefen uns in die Bestimmungen von SGB XI und deren Bedeutung für die Teilhabe in der Pflege.
Unser Seminar bietet nicht nur eine theoretische Grundlage, sondern auch praktische Fallstudien und Diskussionen, um das erlernte Wissen in die Praxis umzusetzen. Nach Abschluss des Seminars werden Sie gut gerüstet sein, um das Recht auf Teilhabe gemäß SGB V, IX und XI in der Pflege professionell zu gewährleisten.
Melden Sie sich noch heute an und vertiefen Sie Ihr rechtliches Verständnis im Bereich der Pflege und Teilhabe!