Seminare & Fortbildungen
Wie verhalte ich mich gegenüber Hinterbliebenen?
Wie verhalte ich mich gegenüber Hinterbliebenen?
Pflegedienste sehen sich häufig Angehörigen gegenüber, die nach dem Versterben des Pflegenden vermeintliche oder tatsächliche Ansprüche geltend machen. Aussagen wie: „Das hat mir die Oma aber versprochen“ gehören zum Alltag. Daneben gibt es auch die Situation, dass der alte Mensch der Pflegekraft für die liebevoll geleisteten Dienste etwas zuwenden will.
In all diesen Situationen besteht Unsicherheit: was ist erlaubt, behauptet der Angehörige das Richtige, was muss ich mir ggfs. nachweisen lassen? Mache ich mich schadenersatzpflichtig oder gar strafbar?
Inhalt dieses Seminars soll es sein, die entsprechenden Fragen des Erbrechts darzustellen sowie die Besonderheiten aufzuzeigen, die sich hinsichtlich der Annahme von Geschenken und Zuwendungen ergeben.
Anhand von Beispielen werden Handlungsempfehlungen gegeben, wie man sich mit Hinterbliebenen auseinandersetzt, die Eigentumsansprüche geltend machen. Darüber hinaus wird aufgezeigt, was im Rahmen eines Pflegeverhältnisses zulässigerweise durch den Pflegenden zugewandt werden darf und wann die Mitarbeiter*innen der Gefahr ausgesetzt sind, sich strafbar zu machen oder Schadenersatzansprüchen ausgesetzt zu werden.