Seminare & Fortbildungen

Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM)

Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM)

Art. 2 GG legt fest, dass die Freiheit der Person unantastbar ist. Darf ich also das Zimmer der verwirrten Frau Müller abschließen, wenn auf dem Gang Herr Maier gefallen ist und niemand weiter zu Hilfe kommen kann?

Darf das Bettgitter einfach hoch gestellt werden? Darf im Rollstuhl fixiert werden? Darf das sedierende Mittel gegeben werden, wenn Herr Richter nachts lustige Lieder singt und keiner schlafen kann?

§ 1906 BGB regelt die Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen im Rahmen einer bestehenden rechtlichen Betreuung. Besteht keine, muss ggf. nach PsychKG untergebracht werden.

Was ist, wenn etwas passiert und es zu Verletzungen kommt? Ist die Pflegekraft womöglich selbst haftbar/strafbar?

Diese und andere Fragen werden in dem kurzen Seminar möglichst anhand von Fällen aus der Praxis der Teilnehmer besprochen.

Ort
PMG
Teilnehmerzahl
12 - 18
Dauer
4 UE
Zielgruppe
Leitungsebene, QMB, PFK, Sozialarbeiter

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