Seminare & Fortbildungen
Datenschutz im ambulanten Pflegedienst
Datenschutz im ambulanten Pflegedienst
Weitergabe von Daten an die Pflegekasse / Krankenkasse oder MD, Umgang mit Social Media
Wer darf wem was unter welchen Bedingungen verraten? Wo liegt ggf. die eigene Strafbarkeit? Dem Neffen darf die Pflegekraft doch Auskunft geben?! Oder doch nicht?
In der Pflege werden ununterbrochen Daten erhoben. Als Pflegender erfährt man viel, manches, was man gar nicht wissen möchte. Natürlich gibt es ein Datenschutzgesetz und auch Datenschutzbeauftragte, aber welche Macht haben diese Institutionen wirklich? Darf ich als Arbeitnehmer eigentlich WhatsApp für dienstliche Belange nutzen? Welche Daten müssen zwingend an den MD und Krankenkassen weiter gegeben werden, welche dürfen nicht dorthin gelangen?
In diesem Kurzseminar werden alle diese Fragen anhand von Fällen aus der Praxis der Teilnehmer besprochen.
- Rechtlicher Rahmen,
- Probleme aus dem Pflegealltag aufzeigen und Mögliche Lösungsstrategien erarbeiten,
- Weitergabe von Daten an die Pflegekasse/Krankenkasse oder MD (auch in Bezug auf die Abrechnungsprüfung),
- Umgang mit Social Media (Facebook, WhatsApp…)
Ort
PMG
Teilnehmerzahl
12 - 18
Dauer
4 UE
Zielgruppe
Leitungsebene, QMB, PFK
Themenfeld